Joh. Berenz Wasserhygiene
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Mikrobiologische Wasserprobenahmen

Im Jahre 2001 erfolgte eine Neuauflage der Trinkwasserverordnung. Darin wurde erstmals eine periodische mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers in öffentlichen Gebäuden angeordnet.
Sinn und Zweck dieser Untersuchungen ist es, Gefahren für Personen durch Keime wie Legionellen, Pseudomaden und Coliforme Bakterien zu vermeiden.
Besonders in Krankenhäusern wurde die Gefahr durch Legionellen und die damit verbundenen Todesfälle publik.
Die Verantwortlichkeit für die trinkwasserführenden Anlagen innerhalb von Gebäuden liegt nach der Trinkwasserverordnung ganz klar bei den Betreibern.
Laut Arbeitsblatt W 551 müssen Wasserproben an festgelegten Punkten in der Hausinstallation genommen werden. Hierzu kommen noch Empfehlungen von den Gesundheitsämtern hinsichtlich der Probenanzahl unter der Berücksichtigung von Gebäudenutzung und Größe.

Die Joh. Berenz Ltd. & Co. KG ist nach DIN EN ISO-IEC / 17025 für die Mikrobiologische Wasserprobenahme akkreditiert. Wir erstellen für Ihre Trinkwasseranlagen ein genau zugeschnittenes Probenahmekonzept.

In der Regel ist es für den Betreiber nicht möglich, aus den zahlreichen Verordnungen und DIN-Normen ein für seine Anlage optimales Konzept zu erstellen, welches Ihn vor möglichen Keimbelastungen und den daraus eventuell resultierenden Schadensersatzansprüche von Dritten schützt.

Auszug TrinkwV 2001:

,,Gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 darf Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger nicht in Konzentrationen enthalten, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zur Folge haben“

Auszug aus der VDI 6023:

„Desweiteren besteht grundsätzlich die Pflicht zur Inspektion und Wartung von Trinkwasseranlagen gemäß der VDI 6023 Punkt 6.1 und beginnt für den Betreiber mit der Abnahme der Trinkwasseranlage“


Probenahme: ja, aber wie?
In öffentlichen Gebäuden sind einmal jährlich Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. (TrinkwV; §§ 4, 14 (6) und 19 (7) i.V.m. Anlage 4)
Betreiber, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgeben, sind verpflichtet, Trinkwasseruntersuchungen zu beauftragen, z. B. bei einem lokalen Hygiene-Institut. Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 (1) werden die Probenahmestellen zur Ermittlung der Kontamination eines Trinkwassersystems mit Legionellen näher definiert.

Legionellen Wasseraufbereitung Schwimmbad Bonn Frankfurt Koblenz

Die Anzahl der Beprobungen richtet sich nach der Bettenzahl, Nutzung des Gebäudes und Umfang des Rohrnetzsystemes.
Wichtig hierbei ist die richtige Auswahl der Probenahmestellen in Ihrem Haus. Durch die protokollierte Festlegung der Messstellen wird gewährleistet, das es zur gleichmäßigen Beprobung des im Gebäude befindlichen Trinkwassernetzes kommt.
Ein Legionellenbefall in einzelnen Rohrabschnitten im Gebäude kann somit frühzeitig erkannt und bekämpft werden.

In der Praxis finden sich jedoch in der Regel keine geeigneten Probenahmestellen und Armaturen, so dass die Probenahme unnötig Zeit kostet und nicht immer fachgerecht ausgeführt werden kann.
Um dies zu vermeiden empfiehlt es sich, bereits bei der Planung von Trinkwasser- installationen geeignete Probenahmestellen vorzusehen bzw. im Bestand nachzurüsten.
Im Bild oben sind geeignete Probenahmearmaturen für das Rohrnetz dargestellt.

Hierzu gibt es eine Empfehlung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LUA Koblenz) über Untersuchungsintervalle zur Entnahme von Trinkwasserproben zur mikrobiologischen Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung 2001 für Kliniken, Heime, Schulen usw.

Es sollte eine halbjährliche Routineuntersuchung im Kalt- und Warmwassernetz durchgeführt werden.
Untersuchung: Koloniezahl, E.coli, Coliforme, Pseudomonas aeruginosa

Es sollte eine jährliche Routineuntersuchung im Warmwassernetz durchgeführt werden.
Untersuchung: Legionellen